Eilmeldung: Neue Gesetzeslage

Coronakrise und Fischerei

Liebe Fischerinnen und Fischer,

aufgrund wiederholter Anfragen bezüglich der bestehenden Ausgangsbeschränkungen, verhängt durch die Bundesregierung (siehe Gesetzesblatt weiter unten), ergeben sich für die Ausübung der Fischerei nach Rücksprache mit dem Amt der Kärntner Landesregierung folgende Möglichkeiten:

Das Fischen als alleinige Person ist möglich, bei mehreren Personen ist der übliche Sicherheitsabstand von 1-2 Meter einzuhalten.

Generell jedoch sollte die Fischerei bis nach Ostern deutlich eingeschränkt betrieben werden.

Achtung: Autofahrten zum Zweck der Fischerei sind aktuell nicht gesetzeskonform.

 

Besatzmassnahmen

Wegen Lieferschwierigkeiten unserer beiden Hauptlieferanten ist ein ausreichender Besatz unserer Fliessgewässer wahrscheinlich erst nach Ostern möglich. Diesbezüglich erfolgen weitere Infos auf unserer Homepage.